Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 04.03.2004)
1. Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
zugrunde. Abweichungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen
Bestätigung durch getImpressed. Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur
dann verbindlich, wenn getImpressed sie schriftlich angenommen hat.
2. Angebote/Auftrag
a) An schriftliche Angebote ist getImpressed maximal vier Wochen - gerechnet
vom Angebotsdatum an - gebunden.
b) Ein verbindlicher Vertrag kommt nur nach schriftlicher Auftragsbestätigung
zustande.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
a) Falls nicht schriftlich anders vereinbart, sind Rechnungen sofort innerhalb
von 14 Arbeitstagen und ohne Abzug zahlbar.
b) Werden Zahlungstermine nicht eingehalten oder Zahlungen eingestellt oder
Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit
des Auftraggebers in Frage stellen, werden alle noch offen stehenden Forderungen
gegenüber dem Auftraggeber ohne Rücksicht auf eventuell vereinbarte
Fristen sofort zur Zahlung fällig.
c) getImpressed ist in diesem Fall berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung
von den die Forderungen betreffenden Aufträgen/Verträgen zurückzutreten.
Für den Fall des Rücktritts ist der Auftraggeber verpflichtet, die
bis dahin entstandenen Kosten bzw. den bis dahin entstandenen Schaden zu ersetzen.
4. Lieferung / Liefertermine
a) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart
werden können, bedürfen der Schriftform.
Ist für die Leistung von getImpressed die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
Bei Verzögerungen infolge von:
a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
b) Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller),
verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die
nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen,
die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
b) Ist die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf unvorhergesehene Ereignisse
zurückzuführen, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von
getImpressed liegen, verlängert sich die Frist entsprechend.
c) Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre
des Auftragnehmers oder dessen Unterlieferanten entbinden den Auftragnehmer
von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit.
5. Eigentumsvorbehalt / Rechte
getImpressed behält sich das Eigentum an den gelieferten Leistungen bis
zur vollständigen Bezahlung des Preises und Erfüllung aller sonstigen
bestehenden Forderungen vor.
6. Schadensersatzansprüche
a) Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, können
gegen die getImpressed und deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur
im Falle des Vorliegens von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder des nachweislichen
Fehlens zugesicherter Eigenschaften geltend gemacht werden.
b) Dies gilt insbesondere auch für indirekte und Folgeschäden.
7. Urheber- und gewerbliche Schutzrechte
a) An selbsterstellter Software oder Multimedia Daten räumt die Firma getImpressed
dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches und nichtübertragbares
Nutzungsrecht zum internen bestimmungsgemäßen Gebrauch gemäß
der jeweiligen Auftragsbestätigung ein. Der Auftraggeber verpflichtet sich,
die Produkte/ Daten/Software weder in Teilen noch im Ganzen Dritten zugänglich
zu machen.
b) Generell behält getImpressed alle Rechte an Programmier-Codes, Multimedia-Daten,
an von ihr entwickelten Konzepten und Ideen sofern der Auftrag und die Auftragsbestätigung
nicht eine entsprechende Veräußerung dieser Rechte ausdrücklich
vorsehen.
c) Sollte getImpressed für Multimediaprojekte Sounds, Musik, Bilder oder
Videomaterial benutzen, was ihm vom Auftraggeber ausdrücklich zur Verwendung
übergeben wurde, ist getImpressed nicht bei Verletzung von möglichen
Urheberrechten zur Verantwortung zu ziehen.
8. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, berührt
dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung
ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem bezweckten Erfolg und dem wirtschaftlichen
Zweck entspricht.