Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 04.03.2004)

1. Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch getImpressed. Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur dann verbindlich, wenn getImpressed sie schriftlich angenommen hat.

2. Angebote/Auftrag
a) An schriftliche Angebote ist getImpressed maximal vier Wochen - gerechnet vom Angebotsdatum an - gebunden.
b) Ein verbindlicher Vertrag kommt nur nach schriftlicher Auftragsbestätigung zustande.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
a) Falls nicht schriftlich anders vereinbart, sind Rechnungen sofort innerhalb von 14 Arbeitstagen und ohne Abzug zahlbar.
b) Werden Zahlungstermine nicht eingehalten oder Zahlungen eingestellt oder Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, werden alle noch offen stehenden Forderungen gegenüber dem Auftraggeber ohne Rücksicht auf eventuell vereinbarte Fristen sofort zur Zahlung fällig.
c) getImpressed ist in diesem Fall berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung von den die Forderungen betreffenden Aufträgen/Verträgen zurückzutreten. Für den Fall des Rücktritts ist der Auftraggeber verpflichtet, die bis dahin entstandenen Kosten bzw. den bis dahin entstandenen Schaden zu ersetzen.

4. Lieferung / Liefertermine
a) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

Ist für die Leistung von getImpressed die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

Bei Verzögerungen infolge von:
a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
b) Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller),
verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

b) Ist die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf unvorhergesehene Ereignisse zurückzuführen, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von getImpressed liegen, verlängert sich die Frist entsprechend.
c) Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers oder dessen Unterlieferanten entbinden den Auftragnehmer von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit.

5. Eigentumsvorbehalt / Rechte
getImpressed behält sich das Eigentum an den gelieferten Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und Erfüllung aller sonstigen bestehenden Forderungen vor.

6. Schadensersatzansprüche
a) Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, können gegen die getImpressed und deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur im Falle des Vorliegens von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder des nachweislichen Fehlens zugesicherter Eigenschaften geltend gemacht werden.
b) Dies gilt insbesondere auch für indirekte und Folgeschäden.

7. Urheber- und gewerbliche Schutzrechte
a) An selbsterstellter Software oder Multimedia Daten räumt die Firma getImpressed dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches und nichtübertragbares Nutzungsrecht zum internen bestimmungsgemäßen Gebrauch gemäß der jeweiligen Auftragsbestätigung ein. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Produkte/ Daten/Software weder in Teilen noch im Ganzen Dritten zugänglich zu machen.
b) Generell behält getImpressed alle Rechte an Programmier-Codes, Multimedia-Daten, an von ihr entwickelten Konzepten und Ideen sofern der Auftrag und die Auftragsbestätigung nicht eine entsprechende Veräußerung dieser Rechte ausdrücklich vorsehen.
c) Sollte getImpressed für Multimediaprojekte Sounds, Musik, Bilder oder Videomaterial benutzen, was ihm vom Auftraggeber ausdrücklich zur Verwendung übergeben wurde, ist getImpressed nicht bei Verletzung von möglichen Urheberrechten zur Verantwortung zu ziehen.

8. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem bezweckten Erfolg und dem wirtschaftlichen Zweck entspricht.